Beschluß vom 31. August 1881, wodurch die Handelsverträge zwischen Deutschland Oesterreich-Ungarn und zwischen Deutschland und der Schweiz veröffentlicht werden.
Beschluß vom 31. August 1881, wodurch die Handelsverträge zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn und zwischen Deutschland und der Schweiz veröffentlicht werden.
Der General-Director der Finanzen;
Nach Einsicht des Art. 2 des Vertrages vom 8. Februar 1842, des § 8 des Schlußprotokolls zum Vertrage vom 26./31. December 1853, des Art. 2 des Gesetzes vom 23. Januar 1854 und des Gesetzes vom 27. December 1865;
Nach Berathung der Regierung im Conseil;
Beschließt:
Die zu Berlin am 23. Mai 1881 zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn und zwischen Deutschland und der Schweiz abgeschlossenen Handelsverträge sollen, im Anschlusse an gegenwärtigen Beschluß, behufs Ausführung nach Inhalt und Form, in's «Memorial» eingerückt werden.
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Luxemburg den 31. August 1831. |
Der General-Director der Finanzen, V. v. Roebe. |
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