Großh. Beschluß vom 13. Februar 1914 betreffend die Bekleidungsordnung für die Zollverwaltung.
Großh. Beschluß vom 13. Februar 1914, betreffend die Bekleidungsordnung für die Zollverwaltung.
Wir Maria Adelheid von Gotes Gnaden Großherzogin von Luxemburg, Herzogin zu Nassau, u., u., u.;
Auf den Bericht Unseres General-Direktors der Finanzen und nach Beratung der Regierung im Konseil;
Haben beschlossen und beschließen:
Art. 1.
Die anliegende Bekleidungsordnung für die Zollverwaltung ist genehmigt.
Art. 2.
Unser General-Direktor der Finanzen ist mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
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Der General-Direktor der Finanzen, M. Mongenast. |
Luxemburg, den 13. Februar 1914. Maria Adelheid. |
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