Änderungen und Ergänzungen der Weinzollorduung vom 9. August 1910.

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Bekanntmachung, betreffend Weinzollordnung.

Nachstehend aufgeführte Änderungen und Ergänzungen der Weinzollordnung treten am 1. September 1910 in Wirksamkeit.

Luxemburg, den 7. August 1910.

Der Generaldirektor der Finanzen,

M. Mongenast.


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